Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB der Solarteur Pro

1. Geltungsbereich

Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen Solarteur Pro, Inhaber Ismail Celik, Am Perick 4, 58675 Hemer (nachfolgend „Anbieter") und seinen Kunden. Diese Bedingungen gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

2. Vertragsgegenstand & Vertragsschluss

  • Kein Onlineshop: Die Webseite des Anbieters dient lediglich der Information. Ein Vertragsschluss über die Webseite ist nicht möglich.
  • Leistungsumfang: Gegenstand des Vertrages ist die Planung, Lieferung sowie die fachgerechte Montage und Installation von Photovoltaikanlagen und deren Komponenten (z. B. Wechselrichter, Module, Speicher) durch den Anbieter.
  • Vertragsschluss: Verträge kommen erst durch ein individuelles Angebot des Anbieters und die anschließende Annahme durch den Kunden in Textform (E-Mail oder Unterschrift) zustande.

3. Montageleistung & Anmeldung beim Netzbetreiber

  • Eigenmontage: Die Montage der Anlage erfolgt direkt durch den Anbieter oder dessen qualifiziertes Personal.
  • Netzbetreiber-Service: Der Anbieter übernimmt im Namen und in Vollmacht des Kunden die Anmeldung der Photovoltaikanlage beim zuständigen Netzbetreiber sowie die Eintragung im Marktstammdatenregister, sofern dies vertraglich vereinbart wurde. Der Kunde ist verpflichtet, hierfür die notwendigen Vollmachten und persönlichen Daten zeitnah zur Verfügung zu stellen.

4. Förmliche Abnahme

Nach Fertigstellung der Montage- und Installationsarbeiten findet eine förmliche Abnahme statt.

  • Hierbei wird ein Abnahmeprotokoll erstellt, das von beiden Parteien zu unterzeichnen ist.
  • Wird keine förmliche Abnahme verlangt, gilt die Anlage als abgenommen, wenn der Kunde die Anlage in Gebrauch nimmt (Inbetriebnahme) oder innerhalb von 12 Werktagen nach Fertigstellung keine wesentlichen Mängel rügt.

5. Preise und Zahlungsbedingungen

  • Es gelten die im individuellen Angebot genannten Preise.
  • Der Anbieter ist berechtigt, Abschlagszahlungen entsprechend dem Projektfortschritt zu verlangen (z. B. nach Lieferung der Komponenten oder nach Dachmontage). Die Schlusszahlung wird nach erfolgter Abnahme und Rechnungsstellung fällig.

6. Widerrufsrecht

Gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB besteht kein Widerrufsrecht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind. Da Solaranlagen individuell für das jeweilige Objekt geplant und konfiguriert werden, greift dieser Ausschluss in der Regel für das Gesamtsystem.

7. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus dem Vertrag im Eigentum von Solarteur Pro.

8. Gewährleistung und Haftung

  • Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Bei Montageleistungen richtet sich die Gewährleistung nach dem Werkvertragsrecht.
  • Der Anbieter haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für einfache Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten).

9. Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass:

  • Der Zugang zum Montageort (Dach, Zählerschrank, Kellerräume) gewährleistet ist.
  • Bauliche Voraussetzungen (z. B. Statik des Daches) gegeben sind.
  • Alle für die Anmeldung beim Netzbetreiber erforderlichen Unterlagen vorliegen.

10. Gerichtsstand und Schlussbestimmungen

  • Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  • Gerichtsstand: Sofern es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt (Gewerbeeinheiten), ist der Gerichtsstand der Sitz des Anbieters (Hemer/Iserlohn). Für Privatkunden gelten die gesetzlichen Zuständigkeitsregelungen.
  • Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

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